Finanztipp - Die Grundfähigkeiten-Police als BU-Alternative

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Die Grundfähigkeitenversicherung steht auch Berufsgruppen offen, die sonst nicht versicherbar sind.
Finanztipp des Monats stellt diese innovative Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung vor.

Soziale Sicherung für Kinder, Hausfrauen/Hausmänner, Privaties und gefährliche Berufe Soziale Sicherung für Kinder, Hausfrauen/Hausmänner, Privaties und gefährliche Berufe

Die Grundfähigkeitenversicherung ist weitgehend unbekannt, stellt aber eine sinnvolle BU-Alternative dar.
Für Kinder und einige Berufsgruppen, wie Hausfrauen/Hausmänner, Privatiers, risikoreiche Berufe - oder aber Berufe mit starker körperlicher Beanspruchung ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung entweder garnicht abschließbar oder die Beiträgen sind für die Betroffenen nicht bezahlbar.
Ebenso bestehen für Personen mit Vorerkrankungen große Hürden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn der Versicherer keine Ablehnung ausspricht, kommt der Versicherungsvertrag in vielen Fällen nur unter Einschränkungen zustande. Entweder wird ein höherer Beitrag verlangt oder es werden bestimmte Ursachen für einen Leistungsfall ausgeschlossen (s.g. Leistungsausschluss)
 
In all diesen Fällen bietet die Grundfähigkeitenversicherung eine sinnvolle Alternative.
 
Der wesentliche Unterschied zwischen Grundfähigkeitenversicherung und klassischer Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung) liegt in der Definition des Leistungsfalls:
Während eine Berufsunfähigkeit darin begründet ist, dass der aktuelle Beruf zu mind. 50% voraussichtlich dauerhaft (meist 6 Monate) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann, gibt es auf Seiten der Grundfähigkeitenversicherung einen klar definierten Leistungskatalog. Dieser Katalog beinhaltet ausschließlich motorische Fähigkeiten, die s.g. Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen, sich örtlich, zeitlich bzw. zur eigenen Person orientieren oder Einschränkungen des Bewegungsapparates. Nicht versichert sind somit psychische Erkrankung, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall ect. - wohl aber deren motorische Folgen (z.B. Lähmung oder Blindheit).
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Die Grundfähigkeitenversicherung steht auch Berufsgruppen offen, die sonst nicht versicherbar sind.
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