Finanztipp --- Garantiezins-Senkung bei Lebensversicherungen

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Zum Jan. 2012 müssen die deutschen Kapital-Lebensversicherungen Ihren Garantiezins erneut senken.
Finanztipp des Monats gibt Hintergrundinformationen zu den Auswirkungen der Rechnungszins-Senkung

VORSICHT !!!   Lassen Sie sich nicht VORSICHT !!!   Lassen Sie sich nicht "über den Tisch ziehen"

Zum Jan. 2012 gibt es drastische Änderungen im Bereich der Altersvorsorge...... mit diesen Worten kontaktierte mich vor einigen Tagen ein Vertreter einer großen deutschen (Lebens-)Versicherungsgesellschaft. Hintergrund war die Senkung des Garantiezinses für deutsche Kapital-Lebensversicherungen von aktuell 2,25% auf 1,75% zum 01.01.2012. Dies sei ein entscheidender Grund, so seine Argumentation, in diesem Jahr noch eine Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge abzuschließen.
Vor einem solchen Abschluss sei aber sicher die Frage erlaubt, ob denn die klassische Kapitallebensversicherung grundsätzliche eine sinnvolle Anlageform für die private Altersvorsorge darstellt. Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst die Konstruktion einer KLV verstanden werden:
Es werden nur maximal 75% der Beiträge angelegt
Die Versicherungsbeiträge verteilen sich auf 3 Bereiche:
1) Todesfall-Absicherung (10% bis 15%)
2) Kosten, bestehend aus Abschlussprovision für den Vetrieb, Einrichtungskosten, laufende Verwaltung, sonstiges
3) Sparanteil, der für die Kapitalanlage zur Verfügung steht (60% bis 75%)
Die Rendite bezieht sich auf den Sparanteil
Die von den einzelnen Versicherern angegebenen Renditen, sei es der garantierte Rechnungszins oder die Überschussbeteiligung beziehen sich immer nur auf den Sparanteil, also auf max. 75% der Beiträge:
  • Aus einem nominalen Garantiezins von 2,25% wird somit ein eff.Zins von 1,69% bis 1,35%
    (und aus 1,75% werden 1,31% bis 1,05%)
  • Die durchschnittlichen Ablaufrenditen inkl. Schluss-Überschussbeteiligung liegen z.Z. unter 4,5%. Daraus ergibt sich eine eff. Rendite von 3,38% bis 2,7%
Legaler Betrug
Bereits im Jahre 1982 verklagte der Verband der Lebensversicherungsunternehmen den Bund der Versicherten (BdV) auf Unterlassung der Aussage: "Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Doch das Landgericht Hamburg wies die Klage im April 1983 als unbegründet ab !!! (Az: 74 047/83) Hintergrund war folgende Äusserung des BdV:
  • Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein "legaler Betrug". Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite, so daß man Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als "Steuer für Dumme" bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen Bundesbürger haben durch den Abschluß falscher Kapital-Lebensversicherungen Zigmilliarden Mark verloren - vor allem beim vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und die dann meist sehr geringe Beitragsrückzahlung. Gewinner sind Staat und Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten.
  • Urteilsbegründung:
    Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als "legaler Betrug" wird von dem Abschluß solcher Verträge abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, daß potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, daß in der Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risikolebensversicherung. Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risiko-Lebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, daß hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluß von Risiko-Lebensversicherungen empfohlen wird.
Zuletzt wurde das Thema vom ZDF in der Sendung Frontal21 am 06.12.2011 behandelt.
Hier noch eine Auswahl älterer Filmbeiträge zum Thema:
ARD Plus Minus ARD Plus Minus ZDF Frontal 21 ARD längerer Vortrag
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